Frauen hatten keine Rechte ?
Nun, auch das hört man immer wieder. Frauen seien nahezu rechtlos gewesen und von ihrem Mann abhängig. Das stimmt so nicht ganz.
Per Heirat ging zwar ihr Besitz an den Mann über und wurde zu einem Gemeinsamen. Aber deswegen war sie nicht rechtlos.
Verstarb der Mann, z.B. ein Handwerker aus einer Zunft, sagen wir ein Schneider, dann hatte die Frau das Recht, den Laden und den Besitz weiter zu führen. Sie wurde sogar in die entsprechende Zunft aufgenommen und arbeitete von da an selbstständig.
Gleiches galt für adelige Frauen, die oft für alles innerhalb der Wohnstatt zuständig waren, das Personal führten und oft auch die Kasse. Bei Abwesenheit des Mannes führten sie sogar die Amtsgeschäfte des Mannes an seiner statt. Verstarb dieser, waren sie wie ihre städtischen Pendants, komplett alleine zuständig, auch für die Abwehr von potentiellen Feinden.
Zur „Ausbildung“ einer adeligen Frau gehörte es durchaus, sich selbst und das eigene Gut auch mit der Waffe verteidigen zu können. Da Frauen aber nicht ritten, waren hier Stangenwaffen die bevorzugte Wahl, mit der sich auch Reiter vom Pferd holen ließen.
Auch bei übermäßiger Gewalt in der Ehe, oder wenn der Mann seinen ehelichen Pflichten nicht nachkam, oder wenn er zu offensichtlich fremd ging, gab es Möglichkeiten sich von dem Mann zu trennen. Dies fand zwar selten statt, aber es gab durchaus Fälle.
Zum Schluss sind die Äbtissinnen der Klöster zu nennen, die in ihrem Machtbereich die absolute Autorität darstellten und, oftmals als Fürstäbtissinnen, auch die weltliche Macht über teilweise große Gebiete beanspruchten und durchsetzten. In diese Klöster fanden auch nicht alle Aufnahme, so gibt es Berichte darüber, dass eine arme Bäuerin über Jahre hinweg um Aufnahme ihrer Tochter bei Hildegard von Bingen ersuchte, diese aber immer wieder ablehnte mit dem Hinweis, der Stand der Tochter sei unpassend.